Allgemeine Geschäfts- und Seminarbedingungen
§1 Allgemein
Wir führen Seminare mit den auf den Matrix-Awareness® Webseiten ausgeschriebenen Themen durch. Dem Teilnehmer sind die Trainer und das Thema des Seminars aus der Webseite, den Informationsabenden oder dem jeweiligen Werbeträger von Matrix-Awareness® bekannt.
§2 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über ein Internet-Anmeldeformular, Per Email, per Fax mit einem Anmeldeformular oder schriftlich. Durch das Absenden der Anmeldung erklärt sich der Absender mit den Anmeldebedingungen, AGBs und mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes der Schweiz behandelt und ausschliesslich im notwendigen Rahmen verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch uns zu erhalten. Die Anmeldung zur Teilnahme am Seminar ist für den Teilnehmer verbindlich.
§3 Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an unseren Seminaren wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Wenn sich ein Teilnehmer zur Zeit oder in der Vergangenheit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befand, so ist von ihm die Teilnahme an unseren Seminaren zuvor mit seinem behandelndem Arzt oder Therapeuten abzusprechen.
§4 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
Wir sind berechtigt, Teilnehmer vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurück erstattet. Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören, oder das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen, oder Fremdprodukte ohne unsere Zustimmung verkaufen, können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Seminargebühr ist in diesem Fall trotzdem zu entrichten.
§5 Zahlung
Die Zahlung sollte vor Seminarbeginn erfolgen, es kann aber auch in Bar bei Seminarbeginn bezahlt werden. Der Teilnehmer erhält eine Rechnung, oder bei Barzahlung eine Zahlungsquittung. Das Recht auf Teilnahme am Seminar besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.
§6 Umbuchung, Rücktritt und Ersatzteilnehmer
Eine Anmeldung an eine Seminar ist in jedem Falle verbindlich.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zu einem Seminar ist kostenfrei bis 10 Tage vor Seminarbeginn möglich. Danach sind in jedem Fall mind. 50% der Seminargebühr zur Zahlung fällig. Ausgenommen sind Spezialseminare wie die Erlebniswochen, da diese eine grössere Vorbereitung brauchen. Die Rücktrittsbestimmungen dieser Spezialseminare entnehmen Sie jeweils bei den jeweiligen Buchungsbestimmungen. Umbuchungen sind möglich, diese müssen jedoch mind. 10 Tage vor Seminarbeginn angemeldet werden. Ersatzteilnehmer sind möglich, wenn möglich bitten wir Sie, uns vorab die Namen anzugeben.
Absagen müssen per Telefon erfolgen. Absagen per SMS, Mail oder ähnliche Mittel können nicht angenommen werden.
§7 Ausfall und Verschiebung von Terminen
Findet ein Seminar aus Gründen, die wir zu vertreten haben (wie Krankheit des Trainers, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern), nicht statt, so übernehmen wir nur Rückzahlungsforderungen bis zur Höhe der gezahlten Seminargebühr. Weitere Ansprüche bestehen nicht. In Ausnahmefällen kann eine Veranstaltung auch von einem anderen Trainer als dem ausgeschriebenen Trainer übernommen werden.
§8 Copyright, Markenschutz und Seminarunterlagen
Alle Anfertigungen, Unterlagen, Videos, Audios, Inhalte der Webseite usw. von Matrix-Awareness® beinhalten das Copyright von Matrix-Awareness® und dürfen nicht weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für Seminare verwendet werden, ausser dass der Name Matrix-Awareness® mit dem Verweis auf unsere Webseite verwendet wird. Fragen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen und stellen Ihnen gerne Logos usw. zur Verfügung.
§9 Video- und Audio-Aufnahmen
Video und Audioaufnahmen des Seminars dürfen seitens der Teilnehmer ausschliesslich nach vorheriger Genehmigung durch uns angefertigt werden. Private Fotos dürfen angefertigt werden, sofern dies den Seminarablauf nicht stört. In Seminaren werden Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen ausschliesslich durch uns oder einer dazu berechtigte Person gemacht. Der Teilnehmer erteilt mit der Seminarteilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird grundsätzlich ausgeschlossen. Der Seminarteilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung im Voraus zu widersprechen. Ein nachträglicher Widerspruch ist nicht möglich.
§10 Buchung und Reservierung von Hotelzimmern
Für die Reservierung und Buchung von Hotelzimmern ist der Teilnehmer selbst zuständig. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Seminars können nicht geltend gemacht werden.
Ausgenommen davon sind unsere Erlebniswochen und Premium Intense Seminare, welche wir zu 100% organisieren. (Inkl. Essen und Übernachtung).
§11 Haftung
Die Teilnehmer haften selbst für eventuelle Schäden, die durch sie am Schulungsort verursacht werden. Ein Versicherungsschutz durch uns für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Gegenständen etc. der Teilnehmer am Schulungsort besteht nicht. Wir haften nicht für Unfälle der Teilnehmer.
§12 Sekten
Keine Trainer, Gesellschafter, Mitarbeiter, Kooperationspartner oder sonstige sind Mitglied einer Sekten- oder Sektenähnlichen Organisation, oder arbeiten und lehren nach den Technologie von solchen.
Seminarteilnehmer, die mit der Scientology-Organisation oder Ähnlichen in Verbindung gebracht werden können, werden sofort des Seminar verwiesen. Die Seminargebühr ist in diesem Fall vollends zu entrichten. Diese Erklärungen gelten ebenso für Sekten jeglicher Art.
§13 Sonstiges
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, so treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den unwirksamen am nächsten kommen (Salvatorische Klausel). Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des schweizerischen Gesetzes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Chur.